Nutzen Sie die erhöhte AFA zur Investitionsunterstützung
Neue Corona-Sonderregelung für eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AFA) mit dem Faktor 2,5 der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 (25 % 2020 und 25 % 2021).
Damit unterstützt die Bundesregierung nochmals Ihre Investitionen zu den bereits sehr hohen Förderungen für Blockheizkraftwerke.
Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung zum Kauf einer stromerzeugenden Heizung.
Wir beraten Sie gern!
B.KWK Mitgliederrundschreiben 20/2020
ZUR INFORMATION
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Informationen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz Liebe Mitglieder,
zur Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage haben die Fraktionen von CDU und SPD das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht.
Wir haben für Sie als KWK-Verband die wichtigsten zwei Passagen herausgenommen und an einem Beispiel dargestellt:
A) Änderung des Einkommensteuergesetzes (Artikel 1 §7 Abs. 2)
§ 7 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. Absatz 1 Satz 4 und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.“
Hier besteht, wie schon in den Jahren 2009 und 2010, die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung. Der Abschreibungszeitraum verändert sich dadurch nicht, sondern es besteht die Möglichkeit, in den Anfangsjahren statt wie bei der linearen Abschreibung (i.d.R. 10 % auf 10 Jahre) bis zu 25 % vom jeweiligen Restwert anzusetzen (degressiv). Beispiel: Bei einem beweglichen Wirtschaftsgut des Anlagevermögens betragen die Anschaffungskosten 40.000 € (z.B. KWK)
B) Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Artikel 3)
§ 28 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst ‚(1) § 12 Absatz 1 gilt vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 in folgender Fassung: „(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Absatz 3 und § 25a Absatz 3 und 4).“ (2) Der Satzteil vor § 12 Absatz 2 Nummer 1 gilt vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 in folgender Fassung: „Die Steuer ermäßigt sich auf 5 Prozent für die folgenden Umsätze:“‘
Hier wird Bezug genommen auf die Reduzierung der Umsatzsteuer von derzeit 19 % auf 16 % bzw. 7 % auf 5 %. Das bedeutet bei einem Nettopreis inkl. Einbau einer KWK von z.B. 40.000 €, das statt 7.600 € (19 %) nur noch 6.400 € (16 %) Umsatzsteuer zu zahlen sind, und entspricht einer Einsparung von 1.200 € für den Privatkunden.
PS: Der § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 stellt nur eine Stundung der Steuerschulden dar. Die Voraussetzung für die Anwendung des § 111 ist, dass die Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2020 auf null Euro herabgesetzt wurden. Dies kann man mit einem Formular (im Finanzamt erhältlich) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass der B.KWK keine Rechtsauskünfte erteilen und keine Einzelfallberatungen vornehmen darf, sondern nur allgemeine Auskünfte gibt. Unsere Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, jegliche Haftung für die Richtigkeit ist dennoch ausgeschlossen.
Mit schönen Grüßen aus Berlin-Mitte ______________________________________________ Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Tel.: +49 30 2701 9281‑10 Fax: +49 30 2701 9281‑99
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Machen Sie auch die Stromkosten kaputt? Das muss nicht sein, produzieren Sie Ihren eigenen Strom direkt vor Ort
Steuern Sie dagegen-erzeugen Sie Ihren eigenen Strom mit einem SenerTec BHKW
Veröffentlichung in der “Thüringer Allgemeine” vom 16.10.2018
Strom teurer trotz weniger Umlage
Neue Abgabe für Offshoreanschluss
Berlin: Deutschlands Verbraucher müssen sich auf steigende Strompreise einstellen-obwohl die Umlage von Wind- und Solarkraftwerke für 2019 sinkt. Diese Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen alle mit ihrer Stromrechnung zahlen. Weil die Umlage nur ein Bestandteil des Strompreises ist und andere wohl teurer werden, werden die Verbraucher 2019 mehr für Strom bezahlen.
Die EEG-Umlage sinkt von 6,79 auf 6,405 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom, wie die vier großen Netzbetreiber in Deutschland, 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW, berichten. Sie hatten die Umlage wie jedes Jahr neu kalkuliert. Sie macht etwa ein Viertel des Strompreises von derzeit durchschnittlich 29,44 Cent aus, den die Privathaushalte und die meisten Firmen bezahlen.
Allerdings wird es 2019 auch eine neue Umlage geben: die Offshore-Netzumlage. Ihre Höhe gaben die Netzbetreiber mit 0,416 Cent pro kWh an. Sie soll die Anbindung der Windparks auf See ans Stromnetz finanzieren. Der Posten ist höher als die Einsparung bei der EEG-Umlage von 0,385 Cent. Allein dadurch wird die Stromrechnung teurer. Die Offshore-Kosten waren bisher nicht gesondert ausgewiesen, aber mit eingepreist.
Insgesamt würden die Stromrechnungen der privaten Konsumenten 2019 eher leicht höher als niederiger ausfallen, schätzen das Vergleichsportal Verivox und der Verband der Energieunternehmen. (koch)
Sprechen Sie mit uns, wir finden auch für Sie eine geeignete Lösung, Ihren Strom zu großen Teilen selbst zu erzeugen.
SenerTec Center Thüringen, Ernst-Minner-Straße 15, 99310 Arnstadt, Tel: 03628 5870200, e-mail: info@senertec-thueringen.de, www. senerteccenter.com
KWK-Index steigt erheblich – Verbessern Sie Ihre Nebenkosten durch Eigenstromerzeugung mit Blockheizkraftwerk
Für die Höhe der Rückspeisevergütung für KWK-Anlagen ist neben dem KWK-Bonus von 8ct/kWh auch der KWK-Index ausschlaggebend.
Dieser KWK-Index wird am Ende eines jeden Quartals an der Strombörse in Leipzig ermittelt und orientiert sich dort am sog. Baseload-Index.
Nachdem dieser KWK-Index zuletzt über fünf Quartale anstiegen war, wurde jetzt ein KWK-Index von 5,351 ct/kWh ermittelt und veröffentlicht.
Dieser Wert liegt um ca. 50% höher als der ermittelte KWK-Index aus dem 2.Quartal 2018.
Da zum KWK-Bonus und dem KWK-Index vom Netzversorger noch eine sog. vermiedene Netznutzung vergütet wird, kann man nun beim Erstellen von Energieeinsparberechnungen von einer Rückspeisevergütung bei kleinen KWK-Anlagen (bis 50kW elektrischer Leistung) von 13-14 ct/kWh ausgehen. Wenn man einen Mittelwert über die letzten vier Quartale ansetzen möchte, kann von 12-13 ct/kWh ausgegangen werden.
Besuch des Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski im SenerTec Center Thüringen
Am 3.August 2018 lud das Center Thüringen Ihren Bundestagsabgeordneten Tankred Schipanski zu einem Arbeitsfrühstück ein. Zum einen lernte Herr Schipanski das im letzten Jahr neu gegründete Unternehmen in seinem Wahlkreis kennen und war sehr interessiert an der innovativen Technologie eines Blockheizkraftwerkes und vor allem, dass diese Anlagentechnik überaus interessant in kleineren Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern, Alten- und Pflegeheimen, öffentlichen Gebäuden, Autohäusern und in der Gastronomie Einsatz finden. Die Centerleiterin Rica Schatz erläuterte Herrn Schipanski sehr umfassend die Anlagentechnik, die Förderungen und die spannenden Themen rund um das BHKW, wie Vertriebswege oder auch Finanzierungsmöglichkeiten. Die Mini-BHKWs, die neben Wärme gleichzeitig Strom erzeugen, sparen immens CO2 ein, senken die Nebenkosten durch Eigenstromerzeugung, haben günstige Erzeugungspreise für Wärme und Strom und produzieren den Strom für die Elektrofahrzeuge. Sie sind somit ein wichtiger Faktor beim Ausbau der Elektromobilität in Thüringen.
Ein weiterer wesentlicher Erörterungspunkt des Besuches war die Bitte um die Unterstützung bei der schnellen Umsetzung der Beibehaltung der verminderten EEG-Umlage für KWK-Anlagen. Dieser Antrag vom Freistaat Thüringen liegt bereits beim Bundesrat vor, muss aber noch von der Regierung und der EU ins Gesetz gebracht werden.
Zur Erinnerung an den großen Dachs, das SenerTec BHKW, überreichte Frau Schatz Herrn Schipanski einen kleinen Plüschdachs.
SenerTec Seminar an der Technikerschule in Gotha
Praxisorientierte Technikerausbildung an der Staatlichen Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr in Gotha
Vertriebs- und Servicecenter SenerTec Thüringen stellt angehenden Technikern Mini-BHKWs als innovative stromerzeugende Heizung vor
Gotha: Die Staatliche Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr in Gotha ist bekannt für ihre praxisorientierte Technikerausbildung, um die Absolventen gut auf die unterschiedlichsten Tätigkeiten vorzubereiten. So wurden im April 2018 gleich zwei Möglichkeiten genutzt, um die Industrie und die Fachschule zusammen zu bringen. Beim „Tag der offenen Tür“ präsentierten sich die unterschiedlichsten Unternehmen, so auch SenerTec Thüringen, wo die Studenten Möglichkeit hatten, Ihre Fragen direkt zu stellen. Dabei wurde in einem Vorbereitungsgespräch mit dem Lehrer für Heizungstechnik Carsten Laue und der Vertriebs- und Centerleiterin Rica Schatz von SenerTec Thüringen die Idee geboren, die innovative Technologie eines Miniblockheizkraftwerkes (Kraft-Wärme-Kopplung) praxisnah im Unterricht zu erläutern. Somit erlebten die Absolventen der SHK-Klasse, die kurz vor Abschluss ihrer Technikerausbildung stehen, dieses Mal eine Unterrichtseinheit nicht mit ihren Lehrern, sondern mit dem technischen Außendienst Thomas Scheller und der Vertriebs- und Centerleitern Rica Schatz von SenerTec Thüringen mit Sitz in Arnstadt. Die Studenten lernten den Aufbau und die Funktion von stromerzeugenden Heizungen kennen und waren erstaunt, dass diese Technologie nicht nur in großen Anlagen, sondern der „Dachs“ immer mehr in kleinen Objekte wie in Gaststätten, Hotels, Alten- und Pflegeheimen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden, Autohäusern, Gewerbeeinheiten und Mehrfamilienhäusern zum Einsatz kommt. Auch die neueste Heizungstechnologie, die Brennstoffzelle für den Neubau im Einfamilienhaus, wurde unter großen Interesse vorgestellt. Interessant waren natürlich auch Vergleichsrechnungen zu anderen Heizungssystemen, alle Fragen rund um die Förderung von Blockheizkraftwerken, alternative Finanzierungsmöglichkeiten und notwendigen Wartungsarbeiten.
Tag der offenen Tür an der Fachschule für Bau und Verkehr in Gotha
Das SenerTec Center Thüringen beteiligte sich erfolgreich am Tag der offenen Tür der Fachschule für Bau und Verkehr in Gotha. Interessante Gespräche mit den angehenden Techniker, den Lehrern aber auch den anderen Ausstellern prägten den Tag. Dabei erläuterten die Vertriebsleiterin Rica Schatz und der Außendienst Thomas Scheller intensiv die Vorteile der Kraft-Wärme-Kopplung, deren Anwendungsgebiete und Fördermöglichkeiten.
6. Immobilenforum Gotha
Das SenerTec Center Thüringen beteiligte sich gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Gotha erfolgreich am 6. Immobilienform in Gotha. Neben interessanten Vorträgen bekamen die Teilnehmer einen Einblick in die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung. Frau Schatz und Herr Scheller erläuterten interessante Einsatzmöglichkeiten, die Anlagentechnik und die aktuellen Fördermöglichkeiten. Beim anschließenden Netzwerken wurden interessante Kontakte geschlossen.